Hier liegt die Geschäftsordnung aller Ortsbeiräte in Kiel. Stadtteilindividuelle Geschäftsordnungen scheint es nicht zu geben. In der Geschäftsordnung steht nichts über Ton- und Bildaufnahmen.
Ich habe einige Geschäftsordnungen von Ortsteilen oder Gemeinden via Google gefunden. In Einigen wird explizit darauf hingewiesen, dass Aufnahmen vom Ortsbeirat genehmigt werden müssen. Ob ein solcher Passus in der Geschäftsordnung zwingend enthalten sein muss, um Tonaufnahmen verhindern zu können, erschließt sich mir allerdings noch nicht. Kennt sich da jemand aus?
In der Geschäftsordnung der Ratsversammlung Kiel findet sich unter §9 ein Passus zum Thema Pressevertreter. Ich kann das leider nicht zitieren, weil das PDF zugriffsgeschützt ist. Dort ist sogar von Ratsfernsehen die Rede. Allerdings nur für öffentlich-rechtliche.
Auf Gaarden.tv die Videomitschnitte der Sitzungen des Ortsbeirats zu veröffentlichen hätte was. Mal schauen was der Ortsbeirat von dieser Idee hält. Vielleicht findet sich ja sogar ein ortsansässiges Kosmetik-Studio welches für schmales Budget die Maske macht.
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